geschrieben von orange am 16.April 2019 um 08:12:33 Uhr:
Antwort auf: Eberspächer BN2 Wärmetauscher, geschrieben von Projekt2 am 16.April 2019 um 06:37:05 Uhr:
Hallo, : Laut TÜV Statuten darf der Wärmetauscher nicht älter als 10 Jahre alt sein... bzw. laut BN2 Anleitung, unter „Technische Beschreibung“, „Bitte beachten Sie: … 2. Der Wärmetauscher ist 10 Jahre verwendbar und muß danach vom Hersteller oder einer seiner Vertragswerkstätten durch ein Originalteil ersetzt werden. Das Heizgerät ist dann mit einem Schild zu versehen, das das Verkaufsdatum des Wärmetauschers und das Wort „Originalerstatzteil“ trägt.“ Also entweder teuerer Wärmetauscher-Wechsel (so um 500-600 €) - oder gleich andere Standheizung - denn auch die nächsten 10 Jahre sind schnell wieder um :-( (bei vielen modernen ist wohl kein Wechsel mehr nötig - Wechselpflicht entfällt nach EG Heizgeräterichtline 2001/56/EG - aber nicht rückwirkend! Mancher TÜV Prüfer wird den alten Mist aber vielleicht auch gar nicht mehr kennen)
Schon mal im Eberspächer Reparatur-Center angefragt? www.eberspaecher.com/produkte/fuel-operated-heaters/haendler/service/reparatur-center.html Ich hab aber das letzte mal vor ~8-10 Jahren zum Thema geforscht... ergebnislos ohne den Wärmetauscher-Wechsel. Meine BN2 liegt nun seit Jahren ausgebaut im Kelller - nur wenige Winter im Oldtimer genutzt und bestimmt auch noch Top-Zustand :-( Heute fahr ich kaum noch im Winter... Grüße,
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