geschrieben von Heiko R. am 31.Maerz 2024 um 12:01:15 Uhr:
Antwort auf: Re: Relais AHK, geschrieben von countryman am 25.Maerz 2024 um 13:25:49 Uhr:
: Ja funktioniert, ist halt nicht 100% vorschriftsmäßig. Gefordert ist die Überwachung der Blinkanlage. Die Lösung mit dem Tacholämpchen ist natürlich Königsklasse, es reicht aber auch ein Summer oder eine vom Fahrerplatz sichtbare Kontrollleuchte. : Da zur Abfahrtskontrolle die Prüfung der Lichtanlage am Anhänger gehört stellt der Verzicht kein untragbares Risiko dar in meinen Augen... : Der TÜV kann das Lämpchen bei unseren klassischen Anlagen durch Einschalten des Warnblinkers prüfen, wenn's ein genauer ist. Moin, also wenn es nur um die Prüfung der Lichanlage vor Abfahrt geht, dann könnte man das ja auch manuell machen und ein Logbuch führen ;) Dann ist man nicht ganz so blank beim TÜV oder einer Polizeikontrolle. Vorteil: Man erkennt auch defekte Birnchen, was bei der grünen Kontrolllampe m.E. nicht signalisiert wird. VG Heiko
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