geschrieben von walter h am 13.August 2024 um 12:40:37 Uhr:
Antwort auf: Re: Fahrzeugbeschriftung mit H-Kennzeichen, geschrieben von zehbeh am 13.August 2024 um 11:14:59 Uhr:
... naja, es geht ja nicht um den technischen zustand, sondern um den"Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern" und somit berechtigung bezüglich des h-kennzeichens ... (siehe link) : Hallo, : ich staune ein wenig über diese Frage. Stünde ich vor dieser Entscheidung, würde ich einfach die Werbung draufmachen und fertig. Dass man dafür ein OK vom TÜV braucht, erstaunt mich. Aber den anderen Antworten nach zu urteilen, scheint das der korrekte Weg zu sein. : Falls Du dafür den Weg zum TÜV wählst, berichte doch bitte mal, ob die Dich kopfschüttelnd wegschicken oder wie sie es damit handhaben.
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